Einwilligung zur Veröffentlichung von Foto- und/ oder Filmaufnahmen:
Auf unserer Veranstaltung werden Fotos angefertigt. Die Fotos sollen anschließend auf unterschiedlichen Kanälen und Medien veröffentlicht werden. Wir planen eine Veröffentlichung auf folgenden Medien und Kanälen: eigene Webseite, Social-Media-Präsenzen von Instagram, TikTok, Facebook und LinkedIn, Webseiten von Dritten z.B. Onlinemagazinen, Newsletter und E-Mails, Printmedien wie Zeitschriften oder Flyer.
Es können auch Fotos
entstehen, auf denen Sie zu sehen und zu erkennen sind. Sofern Sie feststellen,
dass Fotos von ihnen gemacht werden oder wurden und Sie dies nicht wünschen,
wenden Sie sich bitte proaktiv an den oder die Fotograf:in. Diese(r) wird die
Fotos dann löschen und nicht verwenden.
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos zu Zwecken des Marketings, der Dokumentation und der Berichterstattung über die Veranstaltung.
Fotos von Kindern (Personen
die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) verarbeiten wir nur auf
Basis einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO.
Wer kann die Fotos sehen?
Durch die Veröffentlichungen
werden ausgewählte Fotos öffentlich zugänglich gemacht. Die Fotos werden damit
Nutzern des Internets und von sozialen Medien sowie den Empfängern von
Printmedien zugänglich gemacht.
Wie lange verarbeiten wir die Fotos
Sofern für einzelne Fotos kein
einmaliger vorbestimmter Verwendungszweck vorgesehen ist, verarbeiten wir die
Fotos auf unbestimmte Zeit. Eine Löschung ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
Wir löschen die Fotos, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Die
Verwendung im Internet und sozialen Medien stellt eine dauerhafte Verwendung
dar, die sich nicht im Akt der Veröffentlichung erschöpft.
Fotos, die für eine einmalige
Verwendung vorgesehen sind (z.B. einmaliger Print eines Jubiläumsheft), löschen
wir nach der Verwendung und Ablauf einer Übergangsfrist. Die Übergangsfrist
richtet sich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von Ansprüchen, die aus der
Verwendung der Fotos entstehen und beträgt drei Jahre nach Schluss des Jahres
in dem die Verwendung stattgefunden hat.
Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft zu verlangen, welche personenbezogenen Daten durch uns über Sie verarbeitet werden und auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
Sie können die Berichtigung
und Löschung dieser Daten verlangen, oder dass die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten eingeschränkt wird.
Sie können außerdem der
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.
Sie haben außerdem das Recht,
sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde
ist:
Landeshauptstadt München
Datenschutzbeauftragte der LHM
Marienplatz 8
80331 München
Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich im Sinne des
Datenschutzes ist:
Dr. Michael Czisch
Trappentreustr. 23
80339 München